Förderung

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Förderung von Bund und Ländern

Für Bauherren und Modernisierer gibt es viele Zuschüsse und Förderprogramme 

Wussten Sie schon? Der Bund sowie die Länder fördern viele Aus- Umbau sowie Erneuerungen, die Sie an Ihrem Haus vornehmen. Beispielsweise, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen in Luftreinigungsanlagen investieren oder jetzt schon für ein altersgerechtes, barrierefreies Bad vorsorgen.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile, die zinsgünstigen Kredite oder die einmaligen Zuschüsse – es lohnt sich, sich zu informieren und vorher die bestehenden Fördertöpfe abzuchecken. Da viele Förderprogramme nur eine befristete Laufzeit oder eine Deckelung haben, möchten wir Ihnen an dieser Stelle aktuellen Fördermöglichkeiten und Konditionen präsentieren. Und wenn Sie Fragen dazu haben – zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!

Fördermöglichkeiten Heizungsanlagen

Als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person profitieren Sie von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.

Die Förderhöhe wird als prozentualer Anteil der tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.

Was wird gefördert?

In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

In bestehenden Gebäudend. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert.

Hier finden Sie einige Fördermöglichkeiten:

Nassauerring. 347
47803 Krefeld

Telefon: +49 (0) 2151 59 02 07
Telefax: +49 (0) 2151 50 06 24
E-Mail: info@remmetz-krefeld.de

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