Raus mit der Badewanne, rein mit der Dusche!
25. April 2024
Eine Badewanne ist im Alter oft ein Hindernis. Mit einer bezuschussten Teilsanierung zaubern wir blitzschnell eine altersgerechte Dusche in Ihr Bad.

Viele gesundheitlich eingeschränkte und ältere Menschen wünschen sich, weiter in ihrem zu Hause leben zu können. Wenn die Wohnung jedoch nicht schon von vornherein barrierefrei geplant und gebaut wurde, kann ein behinderten- oder altersgerechter Umbau von Wohnungen oder Häusern schnell sehr teuer werden. Die gute Nachricht: Auch hier gibt es Förderungen vom Staat! Die Pflegekasse übernimmt einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro.

Das bedeutet: Im Idealfall ist es also möglich, dass wir Ihr Bad altersgerecht umbauen – ohne dass Sie einen Euro dazuzahlen müssen!

Inhalt

Einfach so Badewanne raus – wie funktioniert das?

Bei dem von uns genutzten Konzept arbeiten wir mit einem Modulsystem aus Elementen, die sich problemlos aneinanderreihen lassen. Sie ermöglichen einen einfachen Umbau von Wannenrand auf Duscharmatur – ohne Stemmarbeiten, Staub, Schmutz und mit minimaler Montagezeit sowie geringen Kosten. Die widerstandsfähigen, kratzfesten Aluminium-Verbund-Platten sind mit einer besonders pflegeleichten Oberfläche ausgestattet. Das macht sie zu einem idealen Wandbelag für Nassbereiche wie der Dusche – ebenso wie hinter Waschtisch und WC. Und: Das Design der Systemplatten ist individuell – nach Ihrem Geschmack.

Badewanne raus......Dusche rein!

Eine Teilsanierung ist kostengünstig, sauber und schnell: So wird aus der alten sperrigen Badewanne blitzschnell eine komfortable Dusche.

Voraussetzungen für einen Zuschuss der Pflegekasse

Für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein Pflegegrad vorliegen.
  • Der Umbau muss die häuslichen Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern und die selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen  gewährleisten und sichern
  • Erteilte Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse

Den so genannten “Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)” sollten Sie idealerweise vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden – so wissen Sie vorher, mit welcher Zuschuss-Höhe Sie rechnen können. Sie können den Zuschuss aber auch nach dem Umbau beantragen – hier besteht jedoch die Gefahr, dass die Pflegekasse nicht alle Rechnungsposten anerkennt. Der Antrag lässt sich telefonisch bei der Pflegekasse abrufen.

Leben Sie weiterhin selbstbestimmt – in Ihren eigenen vier Wänden.

Haben Sie Fragen zum Austausch von Badewanne zu Dusche, zu unserem Teilsanierungskonzept – oder zur den Fördermöglichkeiten? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern!