

Eine Teilsanierung ist kostengünstig, sauber und schnell: So wird aus der alten sperrigen Badewanne blitzschnell eine komfortable Dusche.
Voraussetzungen für einen Zuschuss der Pflegekasse
Für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein Pflegegrad vorliegen.
- Der Umbau muss die häuslichen Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern und die selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen gewährleisten und sichern
- Erteilte Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse
Den so genannten “Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)” sollten Sie idealerweise vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden – so wissen Sie vorher, mit welcher Zuschuss-Höhe Sie rechnen können. Sie können den Zuschuss aber auch nach dem Umbau beantragen – hier besteht jedoch die Gefahr, dass die Pflegekasse nicht alle Rechnungsposten anerkennt. Der Antrag lässt sich telefonisch bei der Pflegekasse abrufen.
Leben Sie weiterhin selbstbestimmt – in Ihren eigenen vier Wänden.
Haben Sie Fragen zum Austausch von Badewanne zu Dusche, zu unserem Teilsanierungskonzept – oder zur den Fördermöglichkeiten? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern!