2023: Neue Richtlinien in der Förderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
28. März 2024
2023 gelten neue Richtlinien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Beim Umstieg auf Wärmepumpe sind bis zu 40 % Förderung möglich.

Inhalt

Seit 1. Januar: Wärmepumpen-Förderung angepasst

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Bei Heizungs-Wärmepumpen sind bis zu 40 % Förderung möglich. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie diese Förderung für sich nutzen können, erfahren Sie jetzt.

Förderung Wärmepumpen

Für die Förderung von Wärmepumpen – wie der von Dimplex (hier im Bild), die sich Dank individuellem Design auch optisch sehr gut in bestehende Architekturen einfügen lassen – gelten neue Richtlinien.

Der komplette Gesetztestext der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 9. Dezember 2022 (veröffentlicht im BAnz AT am 30. Dezember 2022 B1) liest sich ebenso sperrig wie der Titel… Daher haben wir hier für Sie die wichtigsten Fragen rund um die BEG EM im Bereich Heizungsanlagen beantwortet:

Was ist die BEG EM?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sieht Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen vor, die die Energieeffizienz eines bestehenden Gebäudes verbessern. Die Förderung erfolgt bei einer Sanierung im Rahmen eines finanziellen Zuschusses, der je nach Maßnahme unterschiedlich hoch ausfällt.

Was wird gefördert?

Energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden an der Anlagentechnik, Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien, Heizungsoptimierung und der Gebäudehülle. Also im Bereich Heizung beispielsweise die Installation einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe.

Was wird nicht gefördert?

Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, werden nicht gefördert. Allerdings können Abluft-Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen über die BEG EM bei der „Erstinstallation / Erneuerung von Lüftungsanlagen – Wohngebäude“ (Abschnitt 5.2 / 2.1.1 TMA) gefördert werden.

Wie hoch ist die Heizungs-Förderung?

Grundsätzlich sind in der BEG die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude gedeckelt. Zudem richten sie sich nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen: Beim Einsatz von Wärmepumpen sind bis zu 40% Förderung möglich:

  • 25% Förderung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • +5% Bonus, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder 5% Bonus, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird, beide Boni sind nicht kumulierbar
  • 10% Heizungs-Tausch-Bonus beim Austausch (Ersetzen und fachgerechte Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage

Wer darf Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, ist der Gebäudeeigentümer vor Antragsstellung über die Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags zu informieren.

Wo und wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Förderung wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragt.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung

Förderfähig sind Wärmepumpen Anlagen, die erneuerbare Energien im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zum versorgten Gebäude, zu den in der Förderrichtlinie genannten Zwecken, einsetzen: Bei der Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen inklusive der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden. Eine geförderte Anlage ist mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Wir sind für Sie da!

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Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Wärmepumpen und Fördermöglichkeiten jederzeit zur Verfügung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!