Gut zu wissen...

Was ist gut zu wissen?

Wissenwertes rund um die Themen Heizung, Sanitär & Klima

Wissen Sie, was Sie gegen Schimmel im Bad machen können? Oder was Sie unternehmen müssen, wenn Ihre Heizkörper laut blubbern und Sie keinen Schlaf finden? In unserer neuen Rubrik „Gut zu wissen“ finden Sie die Antworten auf alltägliche Fragen, viele nützliche Tipps und Erläuterungen zu Fachbegriffen: Lohnt sich der Umstieg auf Smarthome-Komoponenten? Und was bedeutet es eigentlich, ein „smartes Home“ zu haben?

Tipps & Tricks für Ihr Zuhause

Wir präsentieren Ihnen an dieser Stelle nützliche Tipps, Informationen und weitere, wissenswerte Details aus unserer täglichen Praxis. Diese Seite wächst nach und nach, daher lohnt es sich für Sie, immer mal wieder vorbei zu schauen!

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Lexikon, Fachbegriffe + Erklärungen

Die Abgasanlage ist Teil einer Heizungsanlage und ist der Oberbegriff für alle Arten der Abgasabführung. Sie wird umgangssprachlich auch als Schornstein, Kamin oder Abgasleitung bezeichnet.

Biobrennstoffe

Unter „Biobrennstoff“ sind alle Brennstoffe zusammen gefasst, die biologisch-organischer Herkunft sind. Es gibt feste, flüssige und gasförmige Biobrennstoffe. Feste sind unter anderem Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel, flüssige Brennstoffe Bioethanol, Biodiesel oder Pflanzenöl (meist in Fahrzeugen genutzt) und gasförmige Biogas und Biomethan (meist in Blockheizkraftwerken genutzt).

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wurde von der Deutschen Energie Agentur (DENA) im Auftrag des BAFA entwickelt und unterstützt Sie bei der gezielten Sanierung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses. Dazu prüft ein unabhängiger Energieberater die energetischen Eigenschaften Ihrer gesamten Immobilie und stellt einen Plan über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial auf. Diese Leistung ist nicht kostenfrei – allerdings übernimmt die BAFA 80% der Kosten.

Pflicht bei Gasheizung

Verbraucher müssen Frist in 2024 unbedingt beachten
Stand:06.09.2024

Die gesetzliche Pflicht bei wassergeführten Heizungsanlagen: Eigentümer müssen diese Fristen in 2024 unbedingt einhalten.

Die Eigentümer einer wassergeführten Heizungsanlage auf Basis eines fossilen Brennstoffes ( Öl oder Gas ) müssen sich auf diese Pflichten einstellen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist hier ziemlich eindeutig: Alle Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen ersetzt werden, sobald sie 30 Jahre alt sind.

Betroffen sind alle Systeme, die mit Öl oder Gas heizen und vor zurzeit 1993 eingebaut wurden

  1. Die Pflicht zur Heizungsoptimierung bis zum 15.09.2024. Das bedeutet für Eigentümer von Wohnhäusern ab 6 Wohneinheiten – 9 Wohneinheiten. Eine Pflicht zur Überprüfung und Optimierung der Anlage.
  2. Die Pflicht zur Heizungsoptimierung für Wohnhäuser ab 10 Wohneinheiten ist bereits im letzten Jahr ausgelaufen. Diese gesetzliche Pflicht sollten Sie unbedingt nachholen.
  3. Alle Häuser, die nicht unter diese Pflicht fallen ( Ein + Zweifamilienhäuser) können jetzt noch am attraktiven Förderprogramm teilnehmen.

Die Heizungsoptimierung umfasst folgendes:

den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve.

den Austausch von Heizungspumpen sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung.

Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur.

die Dämmung von Rohrleitungen

Was bringt mir die Heizungsoptimierung ?

 Die Einsparpotenziale einer richtig eingestellten Heizungsanlage liegen bei ca. 5 – 15% der Heizkosten.

 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen individuell und beratend. Wir helfen bei Förderfragen und bei der Angebotserstellung

Datenschutz
Remmetz Sanitär- und Heizungstechnik, Inhaber: Harald Remmetz (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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