Gasheizung überprüfen lassen – Jetzt Pflicht!
18. April 2024
Eigentümer müssen seit Oktober 2022 ihre Gasheizung überprüfen lassen. Was bedeutet das neue Gesetz für Sie? Wir geben Ihnen Tipps und Ratschläge!

Inhalt

Prüfung von Gasheizungen verpflichtend

Eigentümer von Gebäuden müssen künftig ihre Gasheizung überprüfen lassen. Diese gesetzliche Pflicht gilt seit 1. Oktober 2022 und beinhaltet, dass eine gasbetrieben Anlage innerhalb der nächsten zwei Jahre durch einen Fachmann technisch geprüft werden muss. Was das für Sie bedeutet und wie Sie nun handeln sollten, erfahren Sie hier!

Eigentümer von Gebäuden müssen ihre Gasheizung überprüfen lassen

Eigentümer von Gebäuden müssen ihre Gasheizung überprüfen lassen – regelmäßig! So sieht es ein neues Gesetz vor, das am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist.

Zwei Verordnungen zum Energiesparen

Nach dem Notfallplan Gas im Sommer und als direkte Folge des Ukraine-Kriegs und den damit verbundenen Gas-Lieferengpässen hat das Bundeskabinett Ende August 2022 zwei Verordnungen verabschiedet. Die erste Verordnung ist bereits am 1. September in Kraft getreten und sieht unter anderem folgende sofort wirkende Energiesparmaßnahmen vor:

  • Heizverbot für private Innen- oder Außenpools
  • Mieter dürfen Raumtemperaturen selbstständig auch unter Mindesstemperaturen herabsetzen
  • Öffentliche Räume wie Flure oder Empfangshallen dürfen nicht mehr beheizt werden
  • 19 Grad maximale Raumtemperatur in öffentlichen Büros
  • 19 Grad Mindesttemperatur in Büros privater Unternehmen
  • Wasser zum Händewaschen in öffentlichen Gebäuden nur noch kalt
  • Ladentüren im Einzelhandel sind geschlossen zu halten
  • Verbot beleuchteter Werbung zwischen 22 Uhr und 16 Uhr
  • Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern ist untersagt
  • Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparungsmöglichkeiten informieren

Jetzt Gasheizung überprüfen lassen

Die zweite, seit 1. Oktober in Kraft getretene Verordnung hat darüber hinaus mittelfristige Auswirkungen, die über einen Zeitraum von zwei Jahren gelten sollen: Die Verordnung beinhaltet unter anderem die Pflicht zur Heizungsüberprüfung.

Haus- und Wohnungseigentümer, die eine Gasheizung nutzen, müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen.

Ein weiterer Teil der Verordnung betrifft darüber hinaus auch die Eigentümer größerer Wohngebäude ab sechs Parteien, sowie Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmeter Fläche: Hier ist ein hydraulischer Abgleich verpflichtend.

Unsere Tipps für Sie:

  • Lassen Sie von uns noch vor dem Winter Ihre Gasheizung überprüfen, da falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen unnötig viel Energie vergeuden
  • Heizen Sie bedarfsgerecht: Senken Sie die Temperaturen in wenig genutzten Räumen auf ein Minimum herab
  • Schalten Sie Ihre Heizungsanlage NICHT aus, um einen Frostschutz zu gewährleisten und um Schimmelbildung sowie Bauschäden zu vermeiden
  • Achten Sie auf richtige Lüftung: Mehrfach tägliches Stoßlüften ist effektiver und besser als permanent geöffnete Fenster
  • In schlecht gedämmten Räumen ist eine Mindesttemperatur von etwa 18 Grad ideal, in gedämmten Gebäuden sind auch 16 Grad möglich

Gasheizung überprüfen: Eine gute Idee

Heizungsanlagen sind komplexe technische Anlagen, die wie alle anderen Maschinen und Geräte regelmäßig gewartet werden müssen. Nur optimale Einstellungen helfen, Energie und damit viel Geld zu sparen und um eine Immobilie optimal zu beheizen. Das ist nicht nur in aktuellen Krisenzeiten sondern auch im Hinblick auf den Klimaschutz eine sinnvolle Vorgehensweise. Daher unser Rat:

Lassen Sie Ihre Heizungsanlage noch vor dem Winter überprüfen!

Wir sind für Sie da!

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Wir prüfen und optimieren Ihre bestehende Heizungsanlage und kümmern uns um die gesetzlich vorgeschriebe Pflicht zum Check-Up Ihrer Gasheizung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!